Die im Jahr 1976 gegründete Rechtsanwaltskanzlei wurde am 01.04.1980 von Rechtsanwalt Anton Laub übernommen. Im November 1983 trat Rechtsanwalt Johann Merk in die Kanzlei ein. Nach dem Versterben von Rechtsanwalt Anton Laub übernahm Rechtsanwältin Magdalena Wachter dessen Referate im November 2010. Die Mandate werden nach Fachgebieten unter den beiden Anwälten aufgeteilt, mit Ausnahme der Bearbeitung von Mandaten einzelner Firmen, die von dem jeweiligen Sachbearbeiter insgesamt übernommen werden.
Um eine bestmögliche Beratung und Vertretung der Mandanten
zu gewährleisten, nehmen wir ständig an Fortbildungsseminaren
und Fachlehrgängen teil. Wir verfügen über eine
laufend aktualisierte, umfassende Bibliothek mit allen gängigen
Fachzeitschriften.
Einen weiteren Zugriff auf Gerichtsurteile
und juristische Abhandlungen aller Art haben wir über unsere
EDV.
Die Kanzlei ist als Allgemeinpraxis ausgelegt. Hierbei steht die außergerichtliche Regelung der Rechtsangelegenheiten im Vordergrund. Durch Verhandlungen mit der Gegenseite versuchen wir, langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen, die in der Regel zumindest für die Privatperson auch mit einer erheblichen psychischen Belastung verbunden sind, zu vermeiden. Sollten allerdings gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung der Ansprüche erforderlich werden, werden diese von uns zielstrebig und konsequent durchgeführt.


