Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist genau genommen ein Teil des Privatrechts. Es umfasst die eigenständigen Teilbereiche:
- Allgemeiner Teil (idR. mit Personenrecht)
- Schuldrecht
- Sachenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
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Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht oder bürgerliche Recht ist genau genommen ein Teil des Privatrechts. Es umfasst die eigenständigen Teilbereiche:
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