Rechtsanwältin Wachter, geht es hierbei vor allem darum, eine sinnvolle und für beide Parteien angemessene Regelung zu finden, ohne dass hierbei die konsequente Durchsetzung der Ansprüche außer acht gelassen wird. Es ist häufig im Interesse gemeinsamer Kinder von großer Bedeutung, einen Ausgleich zwischen den Parteien zu finden, der es ihnen ermöglicht, im Anschluss an die rechtliche Auseinandersetzung noch miteinander reden und anstehende Probleme regeln zu können.
Hierbei geht es hauptsächlich um:
- Vertragsgestaltung (Eheverträge)
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich)
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der beiderseitigen Rentenansprüche)
- Ehewohnung und Hausrat
- Internationales Eherecht (Ehen mit Auslandsbezug, Anwendung ausländischen Rechts)
- nichteheliche Lebensgemeinschaft (Vertragsgestaltung, Auflösung u.a.)
- Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz



