Im Rechtsgebiet Verkehrsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Merk u.a. folgende Bereiche:
- Verkehrshaftungsrecht (Regulierung von Sach- und Personenschäden aus Verkehrsunfällen)
- Verkehrsstrafrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht (Bußgeldverfahren)
- Verkehrsvertragsrecht (Kfz-Kauf- und Werkvertragsrecht, Leasing- und Mietverträge)
- Recht der Fahrerlaubnis (Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, Überprüfung von medizinisch - psychologischen Fahreignungsgutachten)
- Versicherungsrecht (Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung)
Sie sollten bei jedem Verkehrsunfall oder einem sonstigen Schadenereignis sofort den Rechtsanwalt aufsuchen und sich über Ihre Rechte beraten lassen!
Auch wenn Sie meinen, dass der Unfall allein vom Unfallgegner verursacht wurde und „alles klar“ ist, ist eine Beratung bzw. Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche durch den Rechtsanwalt in Ihrem Interesse angezeigt. Oft versuchen Versicherer, auch in klaren Fällen die Schadensersatzansprüche nur teilweise zu regulieren.
Was viele nicht wissen: Wurde der Verkehrsunfall vom Unfallgegner verursacht, zahlt der gegnerische Versicherer die Rechtsanwaltskosten.



